IAG Mainz Logo

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

I. Anwendungsbereich

  1. Für alle Leistungen des IAG gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden oder die Ware übersendet wird. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

II. Leistungsberechnung / Zahlung

  1. Für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung geltenden Preise.

  2. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

  3. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.

  4. Bei Zahlungsverzug wird der aktuelle gesetzliche Zinssatz berechnet.

  5. Pro Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 7,00 € fällig.

III. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum des IAG.

IV. Gewährleistung / Schadensersatz

  1. Alle Angaben über Eignung und Anwendung unserer Produkte, Beratungen, Gutachten, Auskünfte und sonstige Erklärungen erfolgen nach bestem Wissen.

  2. Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel zu untersuchen, anderenfalls gilt diese als genehmigt.

  3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden.

  4. Das IAG behält sich die Wahl der Art der Gewährleistung vor.

  5. Die Haftung des IAG auf Gewährleistung und Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz. Obwohl laufend eine Überprüfung der Produkte vorgenommen wird, ist es nicht auszuschließen, dass sich Fehler einschleichen können. Diesbezüglich wird eine Haftung ausgeschlossen.

V. Verlust des IAG-Stempels

Im Falle des Verlustes des IAG-Stempels verpflichtet sich der Ausbilder bzw. der Sachkundige, dies dem Institut unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Meldung und es entsteht daraus jemandem ein Schaden, indem der Stempel z. B. unbefugterweise verwendet wird, haftet dafür der frühere Stempelinhaber.

VI. Tätigkeitsende

Soweit vom IAG-Stempel kein Gebrauch mehr gemacht wird, z. B. durch Ruhestand des Ausbilders, hat der Stempelinhaber dies dem IAG Mainz zu melden und Sorge zu tragen, dass der Stempel aus dem Verkehr gezogen und nicht anderweitig missbräuchlich verwendet wird.

VII. Ausbilderausschluss

Bei gravierendem Verstoß gegen die Grundsätze der IAG-Lehre sowie Nichtzahlung der Kosten für Ausbilderstempel und Registrierung behält es sich das Institut vor, den Ausbilder auszuschließen.

VIII. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer AGBs berühren die übrigen AGBs nicht. Anstelle der ungültigen AGB tritt die gesetzlich der ungültigen AGB am nahestehendste Regelung.

IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz.

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase