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Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann, Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
unempfindliches Spezialpapier
faltbar auf Führerscheingröße
Format einer Seite: 7,5 cm breit, 10,5 cm hoch
Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Der
Fahrausweis bestätigt die Tauglichkeit = Eignung des Fahrers sowie
seine erfolgreichen Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen z. B. für
Anbaugeräte und spezielle Betriebsbereiche.
Die Erfüllung dieser
Vorgaben ist die Voraussetzung für die Erteilung des Fahrauftrages. Ein
Lichtbild des Fahrers kann eingeklebt werden. Die Ausstellung eines
solchen Fahrausweises ist von größter Wichtigkeit, da nur ein
fachkundig ausgebildeter und beauftragter Mitarbeiter derartige
Maschinen führen darf.
Für kraftbetriebene Flurförderzeuge mit
Fahrersitz oder Fahrerstand und ortsveränderlichen kraftbetriebenen
Kranen ist die schriftliche Beauftragung vorgeschrieben. Die
Beauftragung zum Führen der folgenden aufgeführten Maschinen und
Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von Fahrausweisen für das
Fahrpersonal im Betrieb somit auch juristisch eindeutig geregelt.
Folgende Ausweisarten sind erhältlich:
(Die Papierfarbe steht jeweils in Klammern dahinter.)
Bediener-/Fahrausweis für:
- Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb (weiß)
- Arbeiten unter Spannung - AuS-Ausweis'' (rot)
- Arbeitsmittel (mintgrün)
- Erdbaumaschinen (weiß)
- Flurförderzeuge (grau)
- Gabelstapler (gelb)
- Geh-Flurförderzeuge (orange)
- Hebe-/Hubarbeitsbühnen (chamois)
- Krane (blau)
- Ladungssicherungsarbeit für Verlader (weiß)
- Motorsägenführer (grün)
Soll
nun ein Mitarbeiter, was gerade in Großbetrieben häufig der Fall ist,
für das Steuern verschiedener Geräte (Flurförderzeuge) beauftragt
werden, so gibt es hierfür den
- Fahrausweis für Flurförderzeuge (grau)
In
diesem Fahrausweis haben Sie die Möglichkeit, die Beauftragungen für
Gabelstapler, Geh-Flurförderzeuge, Hubwagen sowie Wagen und Schlepper
zu vermerken. Sie benötigen somit nicht viele verschiedene Formulare
und der Fahrer muss nur einen Ausweis für den Bereich der
Flurförderzeuge bei sich tragen.
Sollte im Fahrausweis, dessen
Besitzer immer der Fahrer selbst ist, durch verschiedene Fahraufträge,
Zusatzausbildungen usw. einmal kein weitere Platz für Eintragungen
vorhanden sein, gibt es ein
das eingelegt werden kann.
Ferner
sind Sonderdrucke mit Ihrem Firmenlogo ab einer Auflagenhöhe von 500
Ex. je Ausweistyp möglich (bitte bei Interesse einfach bei uns anrufen:
Telefon: 0 89 / 8 54 65 - 0).
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen gibt es seit längerer Zeit auch den
- Bedienerausweis für Arbeitsmittel (mintgrün)
Es
lag das Bedürfnis unserer Kunden vor, auch für sonstige Arbeitsmittel,
wie z. B. Winden, Hub- und Zuggeräte etc. ein Dokument zu haben, in dem
man alle Ausbildungen und Unterweisungen eintragen kann. Mit diesem
Fahrausweis wurde somit die Möglichkeit geschaffen, auch für sonstige
Geräte und Maschinen alles entsprechend zu dokumentieren - inklusive
des Bedienerauftrages.
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Einlegeblatt für Fahrausweise |
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Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und
Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Umfang 8 Seiten, unempfindliches Spezialpapier
Passend zur Einlage in alle von uns angebotenen Fahrausweise
Mindestabnahmemenge 10 Stück

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Verschaffen Sie sich einen Überblick
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Paperback, Format DIN A5, 204 Seiten
229 vierfarbige Abb.
Die
Logistik - und hier besonders die Verkehrswege, die Lagereinrichtungen
und -geräte - werden im Betrieb leider häufig als ein unproduktiver
Teil angesehen. Aufgrund dessen wird der innerbetriebliche Transport
''stiefmütterlich'' behandelt. Dies beginnt schon bei seiner Planung,
Unterhaltung und sicherheitstechnischen Beachtung. Die Folge ist, dass
z. B. die Verkehrswege nicht ausreichend breit und hoch angelegt und
freigehalten werden. Schadstellen, z. B. Schlaglöcher, werden
nachlässig oder erst nach einem Unfall beseitigt. Beschädigte Regale,
auch wenn sie dadurch in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt sind,
werden nicht instandgesetzt.
Nahtstellen
zwischen den einzelnen Transportmaschinen, z. B. Förderbänder oder
Hebebühnen zu Rollenbahnen, Regalbedienkrane zu Verkehrswegen und
Bedienung-/ Abholplätze, z. B. von Werkzeug- oder Druckmaschinen für
Gabelstapler, werden nicht auf Unfallgefährdung und deren notwendigen
Abwehrmaßnahmen untersucht. Hier verlässt man sich irrtümlicherweise
auf die jeweilige Konformitätserklärung und das CE-Zeichen der
einzelnen Maschinen.
Die Folgen sind vielfältig, u. a.
einknickende Regalpfosten und dadurch herabfallende eingelagerte Güter,
Einstürze / herabgleitende Stapeleinheiten, Finger-, Hand-,
Fußquetschungen an Einzugsstellen von Stetigförderern und
Körperquetschungen durch Flurförderzeuge. Man weiß, dass dadurch diese
Unfallursachen/-gegenstände stets im oberen Drittel, wenn nicht gar an
der Spitze einer jeden Unfall-/ Schadensstatistik in den Betrieben
stehen. Dies gilt sowohl für Unfälle mit reinen Sachschäden als auch
mit Personenschäden.
Doch das daraus entstehende menschliche
Leid und die enorm hohen Kosten müssen nicht sein. Die
Umsetzung/Beachtung der diesbezüglichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzvorgaben in den diesbezüglichen Verordnungen, z. B. in
der ''Arbeitsstättenverordnung'' - ArbStättV mit ihren Richtlinien -
ASR, den ''Unfallverhütungsvorschriften'' - UVVen und den
berufsgenossenschaftlichen Regeln, z. B. ''Lagereinrichtungen und
-geräte'' - BGR 234 sowie ''Ladebrücken und fahrbare Rampen'' - BGR
233, die u. a. auch in diesem Buch erläutert werden, machen es relativ
leicht, Gefährdungsanalysen vorzunehmen und darauf eine wirkungsvolle,
effektive und rechtlich abgesicherte Unfallverhütungsarbeit zu
betreiben.
Hauptinhalt:
- Unfallstatistik
- Beschaffenheit von Transportmaschinen
- Erstprüfung von Kranen und Aufzügen
- Gebrauchte Maschinen
- Pflicht der Hersteller – Auftraggeber – Betreiber
- Wiederkehrende Prüfungen
- Gefährdungsanalysen
- Flucht- und Rettungswege
- Einsatz von Stetigförderern
- Einsatz von Flurförderzeugen
- Stapelung – Lagergeräte – Lagergassen – Maschinen beschickungs und -abnahmeplätze
- Hilfsmittel – Verkehrsregelung
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
- Fahrbetrieb
- Schlussbetrachtung
- Aus-/ Überblick
- Stichwortverzeichnis
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Rechtsratgeber Arbeits- und Gesundheitsschutz für den technischen Betrieb |
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Für Unternehmer und Führungskräfte/Vorgesetzte.
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Paperback, Format DIN A5, 128 Seiten
Es
ist für den Unternehmer und die Führungskräfte / Vorgesetzten neben
ihren Hauptaufgaben nicht einfach, die umfangreichen
Sicherheitsvorgaben umzusetzen und auf deren Einhaltung zu achten. Die
Arbeitswelt ist komplizierter geworden, auch, was die Vorschriften u.
dgl. anbelangt.
Mit diesem Buch haben die Autoren, Dipl.-Ing.
Siegfried Zimmermann und Assessor jur. Bernd Zimmermann, die
wesentlichen Unternehmeraufgaben erläutert und die
Verantwortungsbereiche sowie die eventuellen Rechtsfolgen nach einem
Schaden / Unfall beschrieben.
Die Hauptkapitel des Buches lauten:
Kapitel 1: Unternehmergrundsätze
Kapitel
2: Rechtliche Grundlagen I, Bau und Einsatz von Anlagen, Maschinen,
Fahrzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln, Gesetze, Vorschriften, Normen
Kapitel 3: Rechtliche Grundlagen II, Teamarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Kapitel 4: Rechtliche Grundlagen III, Verantwortung, Haftung, Schuld, Verschuldensstufen
Kapitel 5: Pflichtenübertragung
Kapitel 6: Auswahl von Personen für besondere Aufgaben
Kapitel 7: Aufsichtspflicht – Unterweisungen
Kapitel 8: Rechtsfolgen
Kapitel 9: Schlussbetrachtung
Ein Stichwortverzeichnis erleichtert zudem das Auffinden spezieller Begriffe.
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Broschüre ''Stopp dem Unfall bei der Instandhaltung'' |
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Informationsbroschüre für für die Instandhaltung zuständigen Mitarbeiter.
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Broschüre, Format DIN A5, 36 Seiten
zahlreiche Abbildungen, vierfarbig
Die
störungsfreie Funktion und Werterhaltung von Betriebsanlagen,
Maschinen, Fahrzeugen und Gerätschaften ist nur bei richtiger,
sachkundiger Aufsicht und fachmännischer Instandhaltung möglich. Ein
kleiner technischer Fehler lässt nicht selten ganze Produktionsstraßen
stillstehen. Störungen kurzfristig und ohne Unfälle zu beheben ist
daher für die Rentabilität eines Betriebes unerlässlich. Eine Tatsache,
die den Betriebsleitungen leider oft erst bewusst wird, wenn Anlagen
längere Zeit gestört sind.
Unfälle bei
der Instandsetzung geschehen im Vergleich zu den Unfällen, die beim
Bedienen von Maschinen auftreten, etwa doppelt so häufig. 25 % aller
tödlichen Unfälle ereignen sich bei diesen Arbeiten. Menschliches Leid
und hohe Produktionsausfallkosten sind die Folgen. Die Unfallursache
ist meistens in der Ausnahmesituation, in der sich das Fachpersonal
befindet, zu suchen. Zeitdruck, Improvisation und ein langer Arbeitstag
erhöhen dieses Unfallrisiko noch zusätzlich.
Deshalb ist es
wichtig, dass die Instandhalter, Betriebsleiter und Planer von
Instandhaltungsarbeiten wissen, wo die Gefahren liegen. Die Broschüre
zeigt anschaulich und übersichtlich, worauf bei der Planung und
Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Eignung – Auftrag – Aufsichtspflicht
Verantwortung
Persönliche Schutzausrüstungen
Kopf- und Fußschutz
Sicherheitsgeschirr
Augen- und Handschutz
Gehör- und Atemschutz
Tägliche Einsatzprüfung
4 x 4 Merkregeln
Werkstattbetrieb
Bohren – Drehen
Schneiden – Schleifen
Bearbeitung von Holz und ähnlichen Stoffen
Fahrzeuginstandhaltung
Handwerkzeug – Handmaschinen
Schweißen und Schneiden
Grundsätzliches – Schutzausrüstung
Elektroschweißen
Gasschweißen und Brennschneiden
Umgang mit Gefahrstoffen
Reinigungs- und Lackierarbeiten
Lagerbetrieb – Transport
Einsatz vor Ort
Einsatzplanung und -vorbereitung
Checkliste
Einsatzortabsicherung – Warnwesten
Arbeiten an Anlagen und Maschinen
Verwendung von Leitern
Hebe- und Arbeitsbühneneinsatz
Gerüsteinsatz – Arbeiten an und auf Dächern
Hebezeugeinsatz – Grundsätzliches
Hebezeugeinsatz – Lastumgang
Gefährliche Arbeiten
Arbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen
Grundhaltung
Vorsorgeuntersuchung – Erste Hilfe
Zusammenfassung – Unterweisungen
Verkehrssicherungspflicht – Unfall – Rechtsfolgen
Diensttauglichkeit – Alkohol – Drogen
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Protokollbuch für Unterweisungen von Beschäftigten, Leiharbeitnehmern und Fremdfirmen |
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Zur Dokumentation von Unterweisungen
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Broschüre, Format DIN A5, 48 Seiten mit Ringösen zur Ablage
Mit
diesem Protokollbuch kann der Unternehmer oder dessen Beauftragter die
gemäß BGV A1 §§ 4 und 15, der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 9
Abs. 2 sowie dem Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 vorgeschriebenen
Unterweisungen seiner Mitarbeiter dokumentieren und so einen
lückenlosen Nachweis führen.
Für regelmäßige und
ergänzende Unterweisungen, erweiternde und außerodentliche
Unterweisungen aufgrund eines besonderen Anlasses (z. B. Schaden) und
die wichtigen Erstunterweisungen.
Dieses
Protokollbuch, das die Unterweisungen, die Vorbereitung, den
verwaltungstechnischen Ablauf, die Dokumentation und Archivierung
leicht und ohne viel Zeitaufwand möglich macht, sollte jeder
Unterweiser benutzen.
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Zur Dokumentation der
Eignung/Tauglichkeit, Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen, der
jährlichen Unterweisungen und der Erteilung des schriftlichen
Fahrauftrages gemäß u. a. BGG 921
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
unempfindliches Spezialpapier
faltbar auf Führerscheingröße
Format einer Seite: 7,5 cm breit, 10,5 cm hoch
Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Ein Fahrauftrag / eine Fahrberechtigung ist für das Steuern eines ortsveränderlichen
kraftbetriebenen
Kranes, z. B. eines Lkw-Ladekranes, Autokranes oder Turmdrehkranes, vom
Unternehmer oder dessen Beauftragten schriftlich zu erteilen.
Bei den anderen Kranarten ist eine schriftliche Beauftragung dringend zu empfehlen.
Nur
so ist diese Pflichtenübertragung eindeutig zu regeln. Dieser
Kranführerausweis bietet, wie auch unsere anderen Fahrausweise, die
beste Möglichkeit, die Eignung = Tauglichkeit, die erfolgreiche
Ausbildung, ggf. erforderliche Zusatzausbildungen, die regelmäßigen
Unterweisungen und den Fahrauftrag juristisch einwandfrei zu
dokumentieren.
Diesen Ausweis als PC-Fassung erhalten Sie hier!
Schutzhüllen und Clips für Ausweise erhalten Sie hier!
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Fahrausweis für Erdbaumaschinen |
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Zur Dokumentation der Eignung/Tauglichkeit,
Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen, der jährlichen Unterweisungen und
der Erteilung des schriftlichen Fahrauftrages
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
unempfindliches Spezialpapier
faltbar auf Führerscheingröße
Format einer Seite: 7,5 cm breit, 10,5 cm hoch
Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Der
Fahrausweis bestätigt die Tauglichkeit = Eignung des Fahrers sowie
seine erfolgreichen Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen z. B. für
Anbaugeräte und spezielle Betriebsbereiche.
Die Erfüllung dieser
Vorgaben ist die Voraussetzung für die Erteilung des Fahrauftrages. Ein
Lichtbild des Fahrers kann eingeklebt werden. Die Ausstellung eines
solchen Fahrausweises ist von größter Wichtigkeit, da nur ein
fachkundig ausgebildeter und beauftragter Mitarbeiter derartige
Maschinen führen darf.
Diesen Ausweis als PC-Fassung erhalten Sie hier!
Schutzhüllen und Clips für Ausweise erhalten Sie hier!
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Fahrausweis für Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb |
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Zur Dokumentation der Eignung/Tauglichkeit,
Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen, der jährlichen Unterweisungen und
der Erteilung eines schriftlichen Arbeitsauftrages gemäß den
einschlägigien BG-Vorschriften, Gesetzen und dgl.
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
unempfindliches Spezialpapier
faltbar auf Führerscheingröße
Format einer Seite: 7,5 cm breit, 10,5 cm hoch
Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Der
Fachausweis bestätigt die Tauglichkeit = Eignung des Anschlägers sowie
seine erfolgreichen Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen.
Die
Erfüllung dieser Vorgaben ist die Voraussetzung für die Erteilung des
Arbeitsauftrages. Ein Lichtbild des Inhabers kann eingeklebt werden.
Die Ausstellung eines solchen Fachausweises ist von größter
Wichtigkeit, da nur ein fachkundig ausgebildeter und beauftragter
Mitarbeiter derartige Arbeiten ausführen sollte.
Schutzhüllen und Clips für Ausweise erhalten Sie hier!
Ein Ergänzungsblatt zur Erweiterung bestehender Ausweise ist hier erhältlich.
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Fahrausweis für Geh-/Mitgänger-Flurförderzeuge (FA1) |
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Zur Dokumentation der
Eignung/Tauglichkeit, Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen, der
jährlichen Unterweisung(en) und der Erteilung des schriftlichen
Fahrauftrags gemäß BGG 925 bzw. entsprechenden
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften u. dgl.
Somit ist die Beauftragung und alles damit Zusammenhängende auch juristisch eindeutig und ideal in einem Dokument festgehalten.
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
unempfindliches Spezialpapier
faltbar auf Führerscheingröße
Format einer Seite: 7,5 cm breit, 10,5 cm hoch
Mindestabnahmemenge: 10 Stück
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Aufsichtspflichtenheft für das Fahr- und Steuerpersonal (71) |
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Zur rechtlichen Entlastung des Unternehmers
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Broschüre, Format DIN A5, 32 Seiten
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Protokoll für die Eignungs-/Tauglichkeitsbeurteilung von Maschinenführern |
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Protokoll für die
Eignungs-/Tauglichkeitsbeurteilung zum Führen von Fahrzeugen /
Maschinen im innerbetrieblichen Transport und auf Baustellen
Zur Dokumentation der Eignung/Tauglichkeit
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Block mit 20 Protokollen,
Umfang eines Protokolls 6 Seiten im Format DIN A4
Randlochung zur Ablage
Die
Beurteilung der Eignung / Tauglichkeit von Fahrern ist vom Unternehmer
oder dessen Beauftragten, am besten vom Werksarzt in Verbindung mit dem
Ausbilder, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der
Personalabteilung vorzunehmen.
Grundlage für die Beurteilung von Personen zum Führen von Flurförderzeugen,
Kranen,
Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Fahrzeugen sollte der
berufsgenossenschaftliche Grundsatz für die arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
sein. Er gibt hierfür wichtige Anhaltspunkte.
Zur Unterstützung
und einfachen Durchführung der Beurteilung des Geräteführers und zur
Absicherung vor möglichen Rechtsfolgen sowie bei Personaldiskussionen,
dient dieses Protokoll. Es sollte von jedem Nichtmediziner benutzt
werden.
Inhalt:
- Bereits festgestellte Eignung /Tauglichkeit
- Abfragen der körperlichen Eignung bzgl. Sehen, Hören, Reaktion, Motorik usw.
- Zusammenfassung der Ergebnisse
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