| Maschinensicherheit |
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Nur ein bestimmungsgemäßer Umgang mit Maschinen hilft Unfälle zu vermeiden. Der Hersteller ist verpflichtet, nur eine sichere Maschine in den Verkehr zu bringen. Der Betreiber muss die Sicherheit der Maschine bei seiner Benutzung jederzeit gewährleisten, der Anwender auf dieser Maschine geschult und eingewiesen sein. Diese Verantwortlichkeiten muss allen Beteiligten vermittelt werden. Der fachliche Leiter des Institutes, Bernd Zimmermann, bietet hierzu im Haus der Technik am 17.06.2010 einen Lehrgang an, der speziell für den Praktiker vor Ort im Betrieb das vielfach abstrakte Thema Maschinenrecht und Maschinensicherheit praxisnah vermittelt (s. „Aus- und Fortbildung“ – „Arbeitssicherheit/Sonstiges“). Der Besuch der Veranstaltung erfüllt zugleich die Voraussetzungen einer Fortbildung und Unterweisung gemäß ArbSchG, BetrSichV, BGV A1. |
