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Produkt

Zusatzqualifizierung Containerstapler

Zusatzqualifizierung Containerstapler - Flurförderzeuge

Zusatzqualifizierung Containerstapler

Schulungs-Präsentation zur Qualifizierung (Zusatzqualifizierung, Stufe 2) von Bedienern von Container-Flurförderzeugen (Containerstapler, Reach Stacker und Portalhubwagen / Van Carriern)
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Autoren

Technischer Leiter bei IAG Mainz
Inhaber & juristischer Leiter bei IAG Mainz

Inhalt

66 animierte PowerPoint®-Präsentationsfolien
mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten

Ausführliche Beschreibung

Containerterminals und Häfen sind komplexe und potenziell gefährliche Einsatzgebiete. Neben vielen Container- und Hafenkranen werden dort auch ganz spezielle Flurförderzeuge zum Containerhandling eingesetzt. Konkret sind dies Containerstapler, Reach Stacker und Portalhubwagen (Van Carrier).

Rechtlich ist für diese besonderen Bauarten der Container-Flurförderzeuge eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2) nach DGUV Grundsatz 308-001 mit Prüfungen in Theorie und Praxis gefordert.
Für die Durchführung können Sie unsere speziell auf diese Bauarten maßgeschneiderte Schulungspräsentation mit darauf abgestimmten Testbogen benutzen.

Durch die 66 animierten Präsentationsfolien lernen die Fahrer der Flurförderzeuge alles Wichtige über die Bauarten, Container und die Arbeit im Containerterminal bzw. an Häfen. Zu jeder Schulungsfolie ist zudem ein Vortragstext als Notizenseite erstellt worden, der viele nützliche Hintergrundinfos und Tipps für die Gestaltung der Schulung enthält.

Bauarten

Mit dieser Präsentation können Sie eine Zusatzqualifizierung für Flurförderzeugführer nach DGUV Grundsatz 308-001 für folgende Bauarten durchführen:

  • Containerstapler
  • Reach Stacker / Reachstacker
  • Portalhubwagen (auch Van Carrier, Straddle Carrier oder Portalstapler genannt)
  • Anbaugerät Spreader (auch für andere Flurförderzeug-Bauarten verwendbar, an denen ein Spreader als Anbaugerät genutzt wird)

In Kombination mit dem Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Flurförderzeugen“ ist ebenfalls eine allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) nach DGUV G 308-001 möglich.

Abgestimmte Testbogen

Die Qualifizierung muss nach DGUV G 308-001 mit Prüfungen in Theorie und Praxis abgeschlossen werden, um rechtssicher zu sein.

Dafür können Sie die auf dieses Zusatzmodul abgestimmten Testbogen nutzen.

Nach bestandenen Prüfungen ist ein Befähigungsnachweis auszustellen, der nach DGUV G 308-001 aus einem Fahrausweis (Staplerschein bzw. Flurförderzeugschein) und Qualifikationszertifikat für Flurförderzeugführer bestehen muss.

Nutzungshinweis:

Bei dieser Präsentation handelt es sich um ein Modul zur Zusatzqualifizierung, das nur die Bauarten Containerstapler, Reach Stacker und Portalhubwagen abdeckt.

Wenn bei den Schulungsteilnehmenden noch keine allgemeine Qualifizierung / Ausbildung (Stufe 1) zum Flurförderzeugführer (Staplerschein) vorhanden ist, muss für eine rechtlich einwandfreie Qualifizierung zusätzlich das Grundwissen aus dem Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Flurförderzeugen“ vermittelt und mit dem Testbogen Basiswissen abgeprüft werden.

Liegt jedoch bereits eine Qualifizierung zum Führen anderer Flurförderzeug-Bauarten vor, kann diese Präsentation separat verwenden werden, um eine Zusatzqualifizierung / Zusatzausbildung durchzuführen.

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