Ausbilder und Sachkundige
IAG-Stempel
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2 Stempel für alle Bereiche.
Für Ausbilder
Für Sachkundige
Viel mehr als nur ein Stempel.
Ihre Vorteile
Auch später hinzukommende Tätigkeitsbereiche tragen wir sofort nach!
exkl. Ust.
Wie es funktioniert
Jede Person, die einen Stempel erwirbt, reicht einen Befähigungsnachweis ein und verpflichtet sich nach der IAG-Lehre auszubilden. Dadurch erhält der Stempel seinen Wert und Sie sichern sich ab.
Ein hoher Nutzen für alle
Dadurch profitieren Sie und auch Ihr Arbeitsgeber von einer höheren Rechtssicherheit.
Jeder, der Ihren Stempelabdruck sieht, kann durch die persönliche Nummer im Stempel in unserer Suche direkt sehen, dass Sie bei uns namentlich registriert sind und dadurch besteht kein Zweifel mehr an Ihrer Qualifikation.
Hochwertiger Markenstempel
- trodat-Stempel in Markenqualität
- Integriertes Stempelkissen
- Stempelkissen austauschbar für lange Haltbarkeit
- CO2-Neutral
- Verpackung aus 80% recyceltem Papier
- IAG-Stempelfuß 30 x 16 mm mit persönlicher Ausbilder- / Sachkundigen-Nr.
Tätigkeitsbereiche
Bestellen Sie jetzt!
Fügen Sie einen Befähigungsnachweis für jeden Tätigkeitsbereich bei.
Bei Unklarheiten melden wir uns bei Ihnen, ansonsten geht Ihnen der Stempel mit Rechnung per Post zu.
Häufige Fragen zum IAG-Stempel
Benötige ich für jeden Tätigkeitsbereich einen eigenen IAG-Stempel?
Nein, sie benötigen nur einen Stempel als Ausbilder und einen Stempel als Sachkundiger/Arbeitsmittelprüfer (zur Prüfung befähigte Person).
Ein Ausbilder/Qualifizierender benötigt nur einen IAG-Stempel und bekommt eine persönliche Registrierungsnummer zugewiesen, unter der alle Tätigkeitsbereiche registriert werden, in denen uns gegenüber ein Zertifikat eines Ausbilderlehrgangs nachgewiesen wurde.
Auch ein Sachkundiger benötigt nur einen Stempel für alle Arbeitsmittel, die er/sie prüfen möchte.
Ist eine Person als Ausbilder und Sachkundiger tätig und möchte sich bei uns registrieren lassen, dann benötigt sie tatsächlich zwei Stempel, den Ausbilderstempel und den Sachkundigenstempel.
Ist es möglich einen Ersatzstempel zu bekommen?
Ja, das ist ohne Probleme möglich. Ist ein Stempel defekt oder das Stempelkissen leer, kann bei uns auf Anfrage zu vergünstigten Konditionen ein Ersatzstempel bezogen werden.
In seltenen Fällen, wenn das Risiko besteht, dass ein verlorener Stempel durch eine andere Person missbräuchlich verwendet wird und/oder es vom Ausbilder/Sachkundigen erwünscht ist kann beim Ausstellen eines Ersatzstempels auch die Ausbilder- oder Sachkundigennummer geändert werden.
Ist es möglich einen Zweitstempel zu erwerben?
Manche Ausbilder oder Arbeitsmittelprüfer möchten gerne zwei oder mehr Stempel haben, z. B., um diese an unterschiedlichen Standorten zu lagern und nicht transportieren zu müssen.
Auch das ist möglich und auf Anfrage können Sie zusätzliche Stempel bei uns vergünstigt kaufen.
Die Stempel sind allerdings weiterhin personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder von Dritten verwendet werden.
Dürfen mehrere Personen unter der gleichen Nummer ausbilden oder prüfen?
Nein, das ist nicht möglich, da dadurch die eindeutige Nachvollziehbarkeit als einer der Hauptargumente für den IAG-Stempel nicht mehr gegeben wäre.
Auch Haftungsrechtlich wäre so nicht mehr eindeutig nachzuvollziehen, wer eine Ausbildung/Qualifizierung oder Arbeitsmittelprüfung tatsächlich durchgeführt hat.
Zuletzt wird uns so die Überprüfung erschwert, ob eine Ausbildung bzw. Arbeitsmittelprüfung unter einer bestimmten Nummer den rechtlichen Vorgaben entspricht, da wir nicht wissen würden, an wen wir uns wenden müssten und wer die Tätigkeit durchgeführt hat.
Ist es Pflicht sich als Ausbilder oder Arbeitsmittelprüfer beim IAG Mainz zu registrieren?
Nein, eine Pflicht zur Registrierung bei uns besteht nicht. Es ist lediglich ein Angebot, welches viele Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer wahrnehmen, da sie und ihr Arbeitgeber sich dadurch rechtlich absichern, sie von unserem Namen als eine Art Qualitätssiegel profitieren können und eine Nachvollziehbarkeit entsteht. Für (nebenberuflich) Selbstständige ist zudem eine einfache Kundenakquise über die Ausbilder- und Sachkundigensuche möglich.
Kann ich nach dem Erwerb des Stempels erworbene Qualifikationen noch registrieren lassen?
Ja, das ist möglich und sinnvoll. Ihre Registrierungsnummer gilt für alle Tätigkeitsbereiche als Ausbilder bzw. Sachkundiger (zur Prüfung befähigte Person), sowohl für die Qualifikationen, die vor dem Erwerb des Stempels erlangt wurden als auch für alle zukünftigen, solange Sie uns darüber in Kenntnis setzen.
Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail mit Ihrer Ausbildernummer bzw. Sachkundigennummer und hängen Sie die Zertifikate an, die die hinzugekommenen Tätigkeitsbereiche als Ausbilder bzw. Sachkundiger nachweisen. Wir registrieren die neuen Themenfelder dann in Kürze und ohne zusätzliche Kosten.
Bei Ausbildern/Qualifizierenden oder Arbeitsmittelprüfern, die einen unserer IAG-Lehrgänge besucht haben und die bereits bei uns registriert sind, registrieren wir im Nachgang des Lehrgangs automatisch die neu erworbenen Qualifikationen unter Ihrer Nummer auf Ihrem Profil bei uns.