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Vorschriften­verzeichnis
Alle wichtigen Vorschriften für Ausbilder und Sachkundige verschiedener Arbeitsmittel an einem Ort.

Behalten Sie den Durchblick
im Vorschriften­dschungel.

Gesetze
Richtlinien
Vorschriften
Techn. Regeln
Normen
Was ist für Sie als Ausbilder oder Sachkundiger in Ihrem Bereich wichtig und interessant?

Wegen dieser Frage hat das IAG Mainz dieses Vorschriftenverzeichnis entwickelt.

Für verschiedene Arbeitsmittel haben wir alle Gesetze, Richtlinien, Vorschriften & Co zusammengetragen, die für Ausbilder oder Sachkundige zu beachten sind.

Wählen Sie Ihren Bereich:

Die Vorschriften im Abschnitt "Allgemeines" gelten auch
für alle anderen Arbeitsmittel und wurden deshalb vorgezogen.

Allgemeines

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Flurförderzeuge

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Teleskopmaschinen

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Krane & Anschläger

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Erdbaumaschinen

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Hubarbeitsbühnen

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Ladungssicherung

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Motorsägen

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PSA gegen Absturz

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Gefahrgut / Gefahrstoffe

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Sonstige Arbeitsmittel

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Weitere Informationen zum Vorschriftenverzeichnis des IAG Mainz

Dieses Vorschriftenverzeichnis vom IAG Mainz soll als erste Anlaufstelle dienen, wenn es mal wieder heißt: "Wo steht das eigentlich?"

Viele Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkräfte, Betriebtsärztinnen/Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsingenieure) kennen diese Situationen:

  • Vorgesetzte Bitten um eine Begründung einer Forderung von Ihnen, da sich etwas geändert hat oder im Unternehmen etwas schlicht.
  • Manchmal stellen Vorgesetzte auch Rückfragen und fordern selbst Quellen ein, dafür wie die Arbeitssicherheit in einem bestimmten Fall korrekt zu regeln ist.
  • Man selbst fragt sich: "Ich weiß, dass es so ist, aber wo steht es eigentlich überhaupt schwarz auf weiß?"
  • Teilnehmende in Schulungen, Ausbildungen/Qualifizierungen oder Unterweisungen fragen nach Quellen, da sie sich etwas nicht vorstellen können oder nicht glauben wollen.

Wenn Teilnehmende in einer Schulung Rückfragen stellen, ist es natürlich immer gut als Unterweiser die richtige Rechtsgrundlage parat zu haben. Manchmal wird sogar direkt nach der Quelle Ihrer Schulungsinhalte und Informationen gefragt, z. B. nach einem Unfall, der eventuell auf eine unzureichende Qualifizierung/Ausbildung zurückgeführt werden könnte. Auch wenn der oder die Vorgesetzte nach einer Quelle für etwas fragt, ist es äußerst schlagfertig, diese vorzeigen zu können, um alle Zweifel aus der Welt zu räumen.

Doch das ist nicht immer so einfach, denn man kann nicht alles stets im Kopf haben. Die Informationen an sich sind bereits umfangreich, die genauen Quellen für alles zu kennen, ist fast unmöglich.

Für diese Fälle hilft Ihnen diese Auflistung der Vorschriften, die für Ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich relevant sind, hoffentlich weiter. Um immer schnell die richtigen Kapitel und Paragraphen zu finden, die man sucht, soll diese Seite Abhilfe schaffen

Arbeitsmittel

Derzeit haben wie die Vorschriften in folgende Arbeitsmittel bzw. Kategorien unterteilt:

  • Allgemeines
  • Flurförderzeuge (Gabelstapler, Hubwagen, Mitgänger-Flurförderzeuge, Wagen, Schlepper)
  • Teleskopmaschinen (Geländegängige Teleskopstapler bzw. "geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite")
  • Krane (Lkw-Ladekran, Hallenkran, Laufkran, Brückenkran, Schwenkkran, Fahrzeugkran/Autokran/Mobilkran, Turmdrehkran, Containerkran, Hafenkran etc.) & Anschläger von Lasten
  • Erdbaumaschinen (Bagger (Mobilbagger/Radbagger, Raupenbagger/ Kettenbagger, Schreitbagger, Seilbagger), Lader (Radlader, Kettenlader/Raupenlader), Raupen, Walzen, Rammen)
  • Hubarbeitsbühnen (Senkrechthubarbeitsbühnen, Teleskophubarbeitsbühnen, Gelenkteleskophubarbeitsbühnen, Auslegerbühnen, Senkrechtlifte, Lkw-Bühnen/Lkw-Hubarbeitsbühnen)
  • Ladungssicherung
  • Motorsägen
  • PSA gegen Absturz
  • Gefahrgut / Gefahrstoffe
  • Sonstige Arbeitsmittel

Dadurch können Sie bereits zu Beginn eingrenzen, um welches Themengebiet es sich handelt und finden so schneller die passende Vorschrift, wo die gewünschte Information enthalten ist.

In der Kategorie "Allgemeines" finden Sie allgemeine rechtliche Vorgaben zum Arbeitsschutz, die sich prinzipiell auf alle Arbeitsmittel beziehen. Allen Voran enorm wichtig sind hier das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Auch Themen wie die DGUV Empfehlungen zu den Eignungsuntersuchungen (ehemals G25, G41 etc.) sind dort zu finden, da diese Untersuchungen für fast alle anderen Arbeitsmittel relevant ist. Wenn Sie also eine Vorgabe beim jeweiligen Arbeitsmittel nicht finden, dann schauen Sie doch mal im Abschnitt "Allgemeines" vorbei, vielleicht werden Sie dort fündig.

Der Bereich "Anschlagen von Lasten" ist derzeit zusammen mit den Kranen untergebracht, da das Thema im Kranbereich am präsentesten ist. Die Vorschriften für Anschläger von Lasten sind aber auch bei vielen anderen Arbeitsmitteln wie Flurförderzeugen/Gabelstaplern, Teleskopmaschinen/Teleskopstaplern und Erdbaumaschinen (Bagger, Lader) relevant, da auch dort hängende Lasten mit Anschlagmitteln angeschlagen werden. Zudem kristallisiert sich der Bereich "Anschlagen von Lasten" immer mehr zu einem eigenen Qualifizierungsbereich heraus. Zwar werden die Grundkenntnisse zum Anschlagen von Lasten bereits in der Qualifizierung/Ausbildung zum Kranführer vermittelt, tiefergehende Kenntnisse müssen dann aber in einer separaten Anschlägerschulung vermittelt werden. Einen Fachartikel zu dieser Abwägung finden Sie hier.

Unter "Sonstige Arbeitsmittel" finden Sie derzeit weitere Rechtsvorgaben zu folgenden Bereichen:

  • Fahrzeuge (Kraftwagen, Personenkraftwagen/Pkw, Lastkraftwagen/Lkw)
  • Leitern und Tritte
  • Gerüste
  • Regale
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefahrstoffe / Gefahrgut
  • Arbeitsstätten

 

Das Vorschriftenverzeichnis wird stetig überarbeitet und auf aktuellem Stand gehalten. Es besteht allerdings trotzdem kein Anspruch auf Vollständigkeit. Das bedeutet, dass auch Vorschriften für Ihre Arbeit und Tätigkeitsbereiche relevant sein können, die hier nicht aufgelistet sind. Wir hoffen aber, dass die Auflistung Ihnen eine Hilfe ist, zumindest schnell zu finden in welcher übergeordneten rechtlichen Vorgabe etwas stehen könnte. Innerhalb des Rechtstext müssen Sie dann nur noch nach dem richtigen Abschnitt, Punkt oder Paragraphen suchen.

Falls Sie Vorschriften oder Arbeitsmittel vermissen, dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht und wir prüfen, ob wir die Vorschrift in's Verzeichnis mit aufnehmen.

Welche "Vorschriften" sind enthalten?

Sich mit Arbeitsschutz zu beschäftigen bedeutet einerseits sich für die Sicherheit von Menschen einzusetzen, andererseits hat man manchmal das Gefühl man hätte als Arbeitsschützer besser Jura studieren müssen, da die Menge und Vielfalt an rechtlichen Vorgaben erdrückend sein können.

Den Begriff "Vorschrift" nutzen wir hier stellvertretend für verschiedenste rechtliche Vorgaben und Rechtstexte aus unterschiedlichsten Quellen, die hier einmal kurz aufgelistet und erklärt sind.

Gesetze

Gesetze sind vom Staat (Legislative: Bundestag, Länderparlamente/Landtage) erlassene, rechtlich bindende Vorschriften.

Beispiele sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Verordnungen

Verordnungen werden anders als Gesetze nicht von der gesetzgebenden Gewalt sondern von der ausführenden Exekutive (z. B. Ministerien und Behörden) festgelegt und haben stets eine Gesetzliche Grundlage auf die sie sich beziehen. Verordnungen konkretisieren die recht allgemeinen Gesetze etwas genauer. Es ist wie ein Gesetz bindend. 

Beispiele sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) legen auf Grundlage des siebten Sozialgesetzgesetzbuchs (SGB VII) verbindliche Pflichten zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest, die für jedes Unternehmen und alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. In Deutschland werden sie von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Dachverband unter anderem der Berufsgenossenschaften (BG), herausgegeben und heißen deshalb DGUV Vorschriften.

In Unfallverhütungsvorschriften werden die Vorgaben der Gesetze und Verordnungen noch konkreter behandelt.

Wichtige Beispiele sind die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", DGUV Vorschrift 52/53 "Krane" oder DGUV Vorschrift 68/67/69 "Flurförderzeuge".

Regeln der Rechnik

Regeln der Technik sind allgemein anerkannte Standards, die den aktuellen Stand von Wissenschaft und erprobter Praxis widerspiegeln.

Sie sollten immer eingehalten werden, ein Abweichen ist allerdings möglich, allerdings nur, wenn die Arbeitssicherheit mindestens im gleichen Maß durch andere Maßnahmen sichergestellt werden kann. Weicht man also von einer anerkannten Regel der Technik ab, muss man im Zweifel (z. B. nach einem Unfall) beweisen können, wieso sich die Arbeitssicherheit durch das Abweichen nicht verschlechtert hat. Da dies nicht immer einfach ist, sollte man sich möglichst immer an die Regeln der Technik halten. 

Es gibt viele anerkannte Regeln der Technik, die auch in unserem Vorschriftenverzeichnis enthalten sind:

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Arbeitsstättenregeln (ASR)
  • DGUV Regeln
  • DGUV Grundsätze
  • DGUV Informationen (im weitesten Sinne)
  • Normen (DIN, EN oder ISO)
  • VDI-Richtlinien vom Verein deutscher Ingenieure

Die Beispiele sind vielfältig:

  • TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln"
  • TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"
  • ASR A1.8 "Verkehrswege
  • DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb"
  • DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern"
  • DIN EN ISO 3691 "Flurförderzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung"
  • VDI 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"

Wo Gesetze noch sehr allgemein sind, sind die Regel der Technik hingegen äußerst konkret. Doch auch hier ist nicht alles geregelt und wie bereits erklärt kann man von den Vorgaben theoretisch auch abweichen. Dies sollte allerdings nur mit viel Sorgfalt, Bedacht und für die rechtliche Sicherheite am besten mit vorheriger Beratung und einem wasserdichten Gutachten (z. B. erstellt von uns) geschehen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) widmen sich beispielsweise nur der Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) widmen sich ausschließlich der Gefahrstoffverordnung und die Arbeitsstättenregeln (ASR) behandeln die allgemeinen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Detail.

Die DIN, EN oder ISO Normen richten sich dabei größtenteils an die Hersteller von Maschinen wie Flurförderzeugen, Kranen etc. Das Regelwerk der DGUV richtet sich hauptsächlich an die Unternehmer/Arbeitgeber und auch an das Fahr-, Steuer- und Bedienpersonal der Maschinen und Fahrzeuge. Auch für die Bedienpersonen wie einem Gabelstaplerfahrer oder Kranführer ist dieses Vorschriftenverzeichnis also interessant.

 

Betriebsvorschriften

Neben den genannten Vorgaben gibt es auch noch die Vorgaben auch Betriebsebene. Das sind zum einen die Anweisungen in Unterweisungen und schriftliche Anweisungen in Betriebsanweisung, die jeder Unternehmer für sich festlegen darf bzw. muss.

Hinzu kommen die Herstellervorgaben aus den Betriebsanleitungen der Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Fahrzeuge.

Diese Betriebsvorschriften müssen auch von allen Beschäftigten eines Arbeitgebers eingehalten werden. Sie tauchen allerdings nicht hier im Vorschriftenverzeichnis auf, da sie für jedes Unternehmen und jede Maschine individuell sind.

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