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Vorschriftenverzeichnis

Vorschriften für Erdbaumaschinen

Auf welche Vorgaben muss ein Ausbilder oder Sachkundiger im Bereich Erdbaumaschinen achten?
Liebherr Raupenbagger Erdbaumaschine auf Geröll
Bei der Ausbildung von Fahr- und Steuerpersonal von Erdbaumaschinen aller Bauarten muss auf vieles geachtet werden. Das Gleiche gilt für die Prüfung von solchen Maschinen.

Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.

Wichtiges

Diese Vorschriften sollten Sie als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal im Bereich Erdbaumaschinen auf jeden Fall kennen!
DGUV R 100-500 Kap. 2.12
Betreiben von Erdbaumaschinen
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DGUV G 301-005
Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern
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Für Ausbilder

DGUV V 38
Bauarbeiten
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DGUV R 109-017
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
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DGUV R 101-002
Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten
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DGUV R 101-003
Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen
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DGUV R 101-038
Bauarbeiten
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DGUV R 100-500 Kap. 2.12
Betreiben von Erdbaumaschinen
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DGUV R 101-604
Branche Tiefbau
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DGUV G 301-005
Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern
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DGUV I 201-004
Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen bei Bauarbeiten
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DGUV I 201-023
Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten
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DGUV I 201-029
Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern
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DGUV I 201-026
Handlungsanleitung Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
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DGUV I 201-052
Rohrleitungsbauarbeiten
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DGUV I 201-053
Einsatz von landwirtschaftlichen Traktoren auf Erdbaustellen
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DGUV I 203-017
Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
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DGUV I 203-047
Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen
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B24
Erdbaumaschinen im Gartenbau
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Zusätzliches für Sachkundige / befähigte Personen

Auch Sachkundige sollten selbstverständlich mit den oben aufgeführten Vorschriften vertraut sein.
DGUV R 113-020
Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz
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DIN EN 474 Teil 1-13
Erdbaumaschinen - Sicherheit
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