Vorschriftenverzeichnis
Vorschriften für Erdbaumaschinen
Auf welche Vorgaben muss ein Ausbilder oder Sachkundiger im Bereich Erdbaumaschinen achten?
Bei der Ausbildung von Fahr- und Steuerpersonal von Erdbaumaschinen aller Bauarten muss auf vieles geachtet werden. Das Gleiche gilt für die Prüfung von solchen Maschinen.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Wichtiges
Diese Vorschriften sollten Sie als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal im Bereich Erdbaumaschinen auf jeden Fall kennen!
DGUV G 301-005
Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern
Mehr >Für Ausbilder
DGUV G 301-005
Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern
Mehr >DGUV I 201-004
Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen bei Bauarbeiten
Mehr >DGUV I 201-029
Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern
Mehr >DGUV I 203-017
Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
Mehr >Zusätzliches für Sachkundige / befähigte Personen
Auch Sachkundige sollten selbstverständlich mit den oben aufgeführten Vorschriften vertraut sein.