Vorschriftenverzeichnis
Allgemeine Vorschriften für Arbeitssicherheit
Welche allgemeinen Gesetze sind für Ausbilder / Sachkundige interessant?


Bei der Ausbildung von Fahr- und Steuerpersonal muss auf vieles geachtet werden. Das Gleiche gilt für die Prüfung von solchen Geräten. Auch Hersteller müssen sich an Vorgaben halten, die auch für Ausbilder interessant sind.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Wichtiges
Diese Vorschriften sollten Sie als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal im Bereich Flurförderzeuge auf jeden Fall kennen!
Gesetze
Verordnungen
Richtlinien
DGUV
DGUV I 240-250 „G 25“
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"
Mehr >DGUV I 240-250 „G 25“
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"
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DGUV I 240-410 „G 41“
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr"
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Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr"
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Technische Regeln
TRBS 2111 Teil 1
Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln
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Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln
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TRBS 2121 Teil 4
Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
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Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
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Hilfreiches
Qualitätsgrundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
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