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Vorschriftenverzeichnis

Vorschriften für Motorsägen

Welche Vorschriften gelten für Bediener von Motorsägen und deren Ausbilder?

Wichtige Vorschriften im Bereich Motorsägen

Der Umgang mit Motorsägen ist äußerst gefährlich. Deshalb müssen die Bedienpersonen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben dem Mindestalter von 18 Jahren und der Eignung / Tauglichkeit, ist eine weitere Voraussetzung eine Qualifizierung für die sichere Bedienung.

Diese Voraussetzungen und wie die Qualifizierung auszusehen hat, geht aus folgenden Vorschriften hervor.
VSG 4.2
Unfallverhütungsvorschrift "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen"
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VSG 4.3
Unfallverhütungsvorschrift "Forsten"
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DGUV I 214-059
Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten
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DGUV R 114-019
Waldarbeiten
Wird derzeit überarbeitet
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DGUV I 214-046
Sichere Waldarbeiten
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DGUV I 214-045
Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik
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Das Arbeitsmittel für dessen Vorschriften Sie sich interessieren ist in unserem Vorschriftenverzeichnis nicht vorhanden?

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