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Vorschriftenverzeichnis

Vorschriften für Krane & Anschläger

Auf welche Vorgaben muss ein Ausbilder oder Sachkundige im Bereich Krane achten?
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Bei der Ausbildung von Fahr- und Steuerpersonal von Kranen aller Bauarten muss auf vieles geachtet werden. Das Gleiche gilt für die Prüfung von solchen Maschinen.

Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.

Wichtiges

Diese Vorschriften sollten Sie als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal im Bereich Krane auf jeden Fall kennen!
DGUV V 52
Krane
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DGUV G 309-003
Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
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DGUV I 209-012
Kranführer
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Für Ausbilder im Bereich Krane

DGUV V 52
Krane
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DGUV V 54
Winden, Hub- und Zuggeräte
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DGUV I 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger
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DGUV R 101-005
Hochziehbare Personenaufnahmemittel
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DGUV G 309-003
Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
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DGUV G 309-009
Kran-Kontrollbuch
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DGUV I 209-012
Kranführer
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DGUV I 209-091
Führung von Kranen - Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien
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FBHM-100
Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber
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Für Ausbilder von Anschlägern

DGUV R 109-005
Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
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DGUV R 109-017
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
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DGUV R 109-006
Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
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DGUV I 209-013
Anschläger
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DGUV I 209-061
Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern
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DGUV I 209-021
Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen
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Zusätzliches für Sachkundige / befähigte Personen

Auch Sachkundige sollten selbstverständlich mit den oben aufgeführten Vorschriften vertraut sein.
DGUV R 113-020
Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz
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DGUV G 309-001
Prüfung von Kranen
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DGUV G 309-004
Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln
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DGUV G 309-005
Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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DGUV G 309-007
Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte
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DGUV G 309-006
Prüfbuch für den Kran
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DIN EN 13001 Teil 1-3
Krane - Konstruktion allgemein
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DIN 15019 Teil 1-2
Krane; Standsicherheit
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