Vorschriftenverzeichnis
Vorschriften für Krane & Anschläger
Auf welche Vorgaben muss ein Ausbilder oder Sachkundige im Bereich Krane achten?
Bei der Ausbildung von Fahr- und Steuerpersonal von Kranen aller Bauarten muss auf vieles geachtet werden. Das Gleiche gilt für die Prüfung von solchen Maschinen.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Wichtiges
Diese Vorschriften sollten Sie als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal im Bereich Krane auf jeden Fall kennen!
Für Ausbilder im Bereich Krane
DGUV I 209-091
Führung von Kranen - Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien
Mehr >Für Ausbilder von Anschlägern
DGUV I 209-021
Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen
Mehr >Zusätzliches für Sachkundige / befähigte Personen
Auch Sachkundige sollten selbstverständlich mit den oben aufgeführten Vorschriften vertraut sein.