Vorschriftenverzeichnis
Vorschriften für Teleskopmaschinen
Auf welche Vorgaben muss ein Ausbilder oder Sachkundiger im Bereich Teleskopstepler achten?


Bei der Ausbildung von Fahr- und Steuerpersonal von Teleskopstaplern / Teleskopmaschinen aller Bauarten muss auf vieles geachtet werden. Das Gleiche gilt für die Prüfung von solchen Maschinen.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.
Wichtiges
Diese Vorschriften sollten Sie als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal im Bereich Teleskopmaschinen auf jeden Fall kennen!
DGUV G 308-009
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Mehr >Für Ausbilder
Da Teleskopmaschinen häufig mit Arbeitsbühnen oder Schaufeln als Anbaugerät eingesetzt werden, sind auch die Vorschriften im Bereich Hubarbeitsbühnen und Erdbaumaschinen relevant. Von der Bauart her gelten Teleskopmaschinen als Flurförderzeuge.
DGUV G 308-009
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Mehr >DGUV I 209-021
Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen
Mehr >Zusätzliches für Sachkundige / befähigte Personen
Auch Sachkundige sollten selbstverständlich mit den oben aufgeführten Vorschriften vertraut sein.