
Definition: Absturzsicherung

Absturzsicherungen sind Einrichtungen, die einen Absturz verhindern.
Hierbei handelt es sich um technische Schutzmaßnahmen im Sinne von § 4 Absatz 2 BetrSichV. (TRBS 2121 2.3)
Dies sind Schutzvorrichtungen wie z. B. Abdeckungen, Geländer oder Seitenschutz, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können.
(TRBS 2121 4.2)
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