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IAG-Lexikon

Bürgerliches Gesetzbuch

Definition: Bürgerliches Gesetzbuch

Synonyme: BGB
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Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eine Zusammenfassung des allgemeinen Privatrechts (im Gegensatz zum öffentlichen Recht) in einem Gesetzeswerk.

Es regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichrangig sich gegenüberstehenden natürlichen Personen (Menschen) oder juristischen Personen (Firmen wie z. B. eine GmbH).

Beispiel:

  • Mieter – Vermieter
  • Käufer – Verkäufer
  • Arbeitnehmer – Arbeitgeber
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