Definition: Direktionsbefugnis
Die Direktionsbefugnis bezeichnet das Recht des Unternehmers, eigene Regeln für seinen Betrieb aufzustellen.
Mehr vom IAG Mainz
Definition: Direktionsbefugnis
Die Direktionsbefugnis bezeichnet das Recht des Unternehmers, eigene Regeln für seinen Betrieb aufzustellen.