Definition: Einfahrregal
Als Einfahrregel wird ein Regal bezeichnet, das von einer Bedienseite bestückt wird, indem der Stapler in die Regalgasse einfährt und die Lasten auf Auflageprofile absetzt, die an den Seiten in unterschiedlichen Höhen angebracht sind. Häufig werden in diese Regale Paletten eingelagert.
Mehr vom IAG Mainz