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IAG-Lexikon

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Definition: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Synonyme: OWiG
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Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist die gesetzliche Grundlage (für Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden etc.) zur Verhängung von Verwarnungs- und Bußgeldern, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften zu ahnden.

Beispiel: Aufsichtspflichtverletzung eines Unternehmers bezüglich seiner Kran- oder Flurförderzeugführer nach § 130 OWiG.

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