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IAG-Lexikon

Hubarbeitsbühne

Definition: Hubarbeitsbühne

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Eine Hubarbeitsbühne ist eine Hebebühne, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung hat.

Fahrbare Hubarbeitsbühne

Fahrbar bedeutet, dass die Hubarbeitsbühne auf einem Fahrzeug aufgebaut ist. (ehem. VBG 14)

Eine fahrbare Hubarbeitsbühne ist also eine fahrbare Maschine, die dafür vorgesehen ist, Personen zu Arbeitsplätzen, an denen sie von der Arbeitsbühne aus Arbeiten verrichten, zu befördern. Voraussetzung ist,  dass die Personen die Arbeitsbühne nur an einer festgelegten Zugangsstelle betreten und verlassen. (DIN EN 280)

Bestandteile fahrbarer Hubarbeitsbühnen:

  • Arbeitsbühne mit Steuereinrichtung,
  • Hubeinrichtung,
  • Fahrwerk
  • ggf. Abstützeinrichtungen zur standsicheren Aufstellung der Maschine

Klassifizierung nach DIN EN 280

Hauptgruppen

  • Gruppe A: Senkrechtlifte (Senkrechtprojektion Lastschwerpunkt innerhalb der Kippkanten) – z. B. Scherenhubarbeitsbühnen, Stempelmastbühnen
  • Gruppe B: Auslegerbühnen (Senkrechtprojektion Lastschwerpunkt kann außerhalb der Kippkanten liegen) – z. B. Lkw-Hubarbeitsbühnen, Teleskop-Hubarbeitsbühnen, Gelenk-Hubarbeitsbühnen, Gelenkteleskop-Hubarbeitsbühnen

Typen – bezogen auf das Fahren der HAB

  • Typ 1: nur in Transportstellung möglich
  • Typ 2: mit angehobener Bühne möglich, jedoch nur von unten steuerbar (Steuerstelle am Fahrwerk)
  • Typ 3: mit angehobener Bühne möglich, jedoch nur von oben steuerbar (Steuerstelle auf der Arbeitsbühne)

(Es gibt auch Kombinationen aus Typ 2 und 3.)

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