Definition: Ladebrücke
Ladebrücken sind ortsfeste (z. B. an der Rampenkante klappbar angebracht) oder ortsveränderliche (z. B. Ladebleche) Einrichtungen zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zur Überbrückung von Abständen zwischen Laderampen oder vergleichbaren Ladeplätzen und Ladeflächen von Fahrzeugen.
Sie können handbetätigt oder kraftbetrieben sein. (DGUV R 108-006, DGUV I 208-001)
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