Definition: Pflichtenübertragung
Die Pflichtenübertragung ist ein „Instrument“ des Unternehmers zur Organisation seines Betriebes. Der Unternehmer überträgt Verantwortungsbereiche und Befugnisse an einen Beauftragten.
Die Pflichtenübertragungen sollten immer schriftlich erfolgen.
Bei der Auswahl der Beauftragten ist sorgfältig zu verfahren, will sich der Unternehmer den Vorwurf der Auswahlpflichtverletzung ersparen. Dies beginnt bei den leitenden Angestellten, geht über die Betriebsingenieure, Meister, Schichtführer, Kranführer bis hin zu den Anschlägern und Helfern.
Der Beauftragte muss fachlich und stellungsmäßig in der Lage sein, von sich aus die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung der Pflichten notwendig sind. Das hat der Auswählende zu ermitteln, bevor er jemanden mit einer Tätigkeit beauftragt.
Empfehlungen:
- schriftlich
- Bestätigung des Beauftragten durch Unterschrift
- Verantwortungsbereich klar definieren
- Beschreibung der Befugnisse mit Aushändigung an den Beauftragten