
Definition: Radarme

Einige Stapler (Schubmaststapler, Lkw-Mitnahmestapler) verfügen an ihrer Vorderseite über sog. Radarme.
Dabei handelt es sich um zwei seitlich an den Gabelzinken / der Last vorbeikragende Spreizen - die Radarme -, an deren Vorderseite starre, nicht angetriebene Vorderräder eingelassen sind. Bei der Lastaufnahme wird der gesamte Hubmast innen entlang der Radarme nach vorne geschoben, bis sich die Gabeln unter der Last (z. B. Palette) befinden.
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