Definition: Ratsche
Synonyme: Spanngurtratsche, Zurrratsche
Eine Ratsche ist Bestandteil eines Zurrgurtes und dient zum Erreichen der Vorspannkraft bei der Ladungssicherung.
- Langhebelratsche, Zugratsche
- langer Ratschenhebel
- Betätigungsrichtung des Ratschenhebels zum Festende → ziehen
- erreichbare Vorspannkräften 375 bis 500 daN, manche auch bis zu 1.000 daN
- Kurzhebelratsche, Druckratsche
- Betätigungsrichtung des Ratschenhebels zum Losende → drücken
- kurzer Ratschenhebel
- erreichbare Vorspannkräfte (STF) bis 350 daN
Der Spanngurt darf maximal drei Lagen auf der Wickelwelle aufgewickelt werden, ansonsten kann sich der Sperrschieber unbeabsichtigt lösen.
Rechtliche Herstellergrundlage: EN 12195
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