Definition: Traglastanhänger
An Anschlagmitteln, Schäkeln und anderen Zubehörteilen muss ihre Tragfähigkeit angegeben sein. An Anschlagketten, -seilen und Hebebändern muss die Tragfähigkeit mindestens für einen Neigungswinkel von 60° vorhanden sein.
Diese Forderung ist durch einen am Anschlagmittel angebrachten Anhänger oder ein befestigtes Etikett erfüllt, z. B. für
- Drahtseile und Ketten ein Anhänger mit Ring zur Befestigung,
- Hebebänder ein eingenähtes Etikett,
- Faserseile ein Etikett, z. B. umgelegt in Form einer Hülse mit Fähnchen.
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