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Definition: unterfangen
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Beim Unterfangen wird ein Körper zur Sicherung gegen Absinken/Abstürzen abgestützt. Dadurch wird der Gewichtskraft des Körpers eine Gegenkraft entgegengebracht und es herrscht ein Gleichgewicht.
Im Kranbetrieb wird die Last z. B. durch Umlegung/Umschnürung oder mithilfe von Kübeln unterfangen. Beim Gabelstapler übernehmen die Gabelzinken das Unterfangen.
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