
Definition: Unterfangen

Vom Unterfangen spricht man, wenn man einen Körper/Gegenstand zur Sicherung gegen Absinken/Abstürzen und Kippen abstützt bzw. etwas darunterlegt. Dadurch wird der Gewichtskraft des Körpers eine Gegenkraft entgegengebracht und es herrscht ein Gleichgewicht.
Damit dies sicher stattfindet muss genau unter dem Schwerpunkt abgestützt werden oder der Schwerpunkt muss sich in der Mitte der Unterfangung befinden.
Wird nicht mittig unter dem Schwerpunkt unterfangen kippt der Körper um oder gleitet von der Unterfangung ab.
Beispiel:
Im Bereich der mobilen Arbeitsmittel geschieht dies durch die Gabelzinken eines Gabelstaplers. Dabei muss sich der Lastschwerpunkt möglichst genau in der Mitte zwischen den Gabelzinken, also auf der Längsachsmitte des Flurförderzeugs befinden. So wird die Last sicher unterfangen durch eine mittige Lastaufnahme.
Wenn der Schwerpunkt nicht mittig unterfangen wird, ist das Risiko höher, dass die Last seitlich von den Gabeln rutscht oder zum Beispiel bei einer Bodenunebenheit oder einer Kurvenfahrt umkippt.
Im Kranbetrieb wird die Last z. B. durch Umlegung/Umschnürung oder mithilfe von Kübeln unterfangen.
Unterfangen werden kann nur durch einen Formschluss. Das Heben einer Last durch kraftschlüssige Lastaufnahmemittel wie z. B. durch Vakuumheber oder Lasthebemagneten ist kein Unterfangen.