Definition: Verkehrssicherungspflicht
Unter Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflicht zur Abwehr von Gefahren, die selbst geschaffen wurden oder für die jemand aufgrund seiner Stellung verantwortlich ist.
Beispiele:
Verkehrssicherungspflichtig ist
- der Unternehmer für seinen Betrieb,
- der Kfz-Halter für sein Auto.
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