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Produkt

Eignungsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal

Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung von Resch-Verlag und Bernd Zimmermann / IAG Mainz

Eignungsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal

Zur Dokumentation der Eignung und Tauglichkeit von Fahr- und Steuerpersonal für Krane, Flurförderzeuge, Erdbaumaschinen uvm.
Hilfe bei der Eignungsbeurteilung.
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Autoren

Technischer Leiter bei IAG Mainz 

Medizinischer Berater bei IAG Mainz 

Inhaber & juristischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhalt

Mappe mit 25 Formularen, DIN A4
➔ Bereits festgestellte Eignung / Tauglichkeit
➔ Abfragen der körperlichen Eignung wie z. B. Sehen, Hören, Reaktion, Motorik
➔ Zusammenfassung der Ergebnisse

Ausführliche Beschreibung

Die Beurteilung der Eignung / Tauglichkeit von Fahrern von Flurförderzeugen, Kranen, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen, usw., ist verpflichtend vom Unternehmer vorzunehmen.

Dafür muss der Unternehmer allerdings nicht zwingend einen Betriebsarzt / Werksarzt oder Arbeitsmediziner einsetzen. Die Eignungsbeurteilung kann auch festgestellt werden von

  • dem Unternehmer selbst,
  • dem Ausbilder für das Fahr- und Steuerpersonal,
  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • oder der Personalabteilung.

Das Protokoll zur Eignungsbeurteilung des Resch-Verlags bietet Ihnen dabei:

  • Unterstützung bei der einfachen Durchführung der Beurteilung des Geräteführers
  • Absicherung vor möglichen Rechtsfolgen
  • Hilfe bei Personaldiskussionen

Es sollte von jedem Nichtmediziner für die Eignungsprüfung / Tauglichkeitsprüfung benutzt werden.

Bei der Neuauflage wurde großer Wert auch auf datenschutzrechtliche Bestimmungen gelegt. Stets bestehen in Betrieben die Fragen:

  • Was darf der Unternehmer fragen?
  • Was muss er sogar fragen?
  • Was darf er nicht fragen bzw. wissen?

Damit Sie sich über diese Problematik keinerlei Gedanken machen müssen, haben die Autoren zusammen mit dem Resch-Verlag ein innovatives Konzept entwickelt:

  • Ein Teil der Beurteilungsbögen ist perforiert abtrennbar.
  • Diesen Teil füllt der zu beurteilende alleine aus, da der Unternehmer diese sensiblen Informationen nicht wissen darf.
  • Der zu beurteilende informiert den Unternehmer lediglich, ob alle sensiblen Fragen mit "Nein" beantwortet wurden. Wenn dies der Fall ist, bestehen keine Zweifel an der Eignung.

Grundlage für die Feststellung der Eignung sollte die DGUV-Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (ehemals G 25) sein. Sie gibt hierfür wichtige Anhaltspunkte.
An diesem Grundsatz orientieren sich auch die neuen Fragebögen zur Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung von Fahr- und Steuerpersonal vom Resch-Verlag.

Hinweis: Die neue berufsgenossenschaftliche Veröffentlichung "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" wurde in dem Fragebogen bereits berücksichtigt.

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