

Zusatzmodul: Hallen- und Portalkrane
Autoren
Verlag
Inhalt
mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten
Ausführliche Beschreibung
Kranführer müssen vor ihrer Beauftragung zum Kranfahren nach geltendem Recht qualifiziert/ausgebildet und dabei über die Gefahren der jeweiligen Krane unterwiesen werden. Dies gilt auch für ortsfeste Krananlagen – unabhängig davon, wie hoch die Tragfähigkeit ist oder inwieweit sie kraftbetrieben sind.
Mit Hilfe dieser animierten Schulungspräsentation können Kranfahrer speziell über die Besonderheiten, Unterschiede und Gefahren von Hallen- und Portalkranen unterwiesen werden.
In Kombination mit dem Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Kranen“, das sämtliche allgemeinen Schulungsinhalte für alle Krane (ugs. auch Kräne) behandelt, entsteht so eine maßgeschneiderte und rechtssichere Präsentation für Hallen- und Portalkrane.
Die Schulung muss zudem mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen werden, wozu Sie die passend zur Präsentation erstellten Testbogen verwenden können.
Nach erfolgreicher Qualifizierung/Ausbildung bzw. Unterweisung ist vom Ausbilder ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis/Kranschein, Zertifikat) auszustellen, damit die erworbene Qualifikation auch rechtssicher dokumentiert wird.
Behandelte Bauarten
Mit diesem Zusatzmodul können Sie die große Bandbreite der Hallenkrane und klassischen Portalkrane kompakt abhandeln:
- Schienenlaufkatzen (Seilzug, Kettenzug)
- Laufkrane (Brückenkran (Einträger/Zweiträger), Deckenkran, Hängebahn-Systeme/Hängekran, Konsolkran/Konsolenkran/Wandlaufkran)
- Portalkrane (Halbportalkran, Leichtportalkran/Bockkran, Vollportalkran – ausgenommen Containerbrücke und Hafenkran)
- Schwenkkrane/Schwenkarmkrane (Säulenschwenkkran, Wandschwenkkran)
- Steuerungsarten: flurgesteuert (Kabelsteuerung, Funk-/Fernsteuerung, pneumatisch), Führerhaus, programmgesteuert
- Antriebsarten: handbetrieben, teilkraftbetrieben, vollständig kraftbetrieben
Alle weiteren Kranbauarten werden derzeit im Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Kranen“ vorgestellt. In Zukunft sind weitere Zusatzmodule für andere Kranarten geplant, sodass ein modulares System entsteht und die Ausbilder stets die passenden Folien für die für sie relevanten Bauarten parat haben.
Rechtliche Vorgaben
Mit einer Qualifizierung/Ausbildung/Unterweisung durch diese Präsentation erfüllen Sie alle relevanten rechtlichen Vorgaben, u. a. (in Kombination mit dem Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Kranen“):
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1116, 2111, 2111 Teil 1
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 52 „Krane“
- DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“
- VDI 2194 Richtlinie „Auswahl und Ausbildung von Kranführern“
- ISO 9926 „Krane; Kranführerschulung“
- DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ (Grundzüge des Anschlagens von Lasten. Eine vollumfängliche Schulung findet mit dem Lehrsystem „Sicheres Anschlagen von Lasten“ statt.)
Nutzungshinweise:
Bei dieser Präsentation handelt es sich um ein Zusatzmodul, das nur die Bauarten der Hallen- und Portalkranen behandelt. Für eine rechtssichere Kranführerqualifizierung muss es mit dem Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Kranen“ kombiniert werden.
Nur wenn bereits eine Qualifizierung zum Führen anderer Kranbauarten vorliegt, kann diese Präsentation auch alleine verwenden werden, um eine Zusatzqualifizierung/Zusatzausbildung durchzuführen.