Lehrgang
Fortbildung für Ausbilder von mobilen Arbeitsmitteln
Termine dieses Lehrgangs
Beschreibung
Fortbildungen und Unterweisungen werden rechtlich gefordert und sind für die Arbeit mit Arbeitsmitteln unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass sich Unternehmer und Führungskräfte auf dem Stand der Technik und des Rechts bewegen.
An die Verantwortlichen werden hohe Anforderungen in Bezug auf ihr Wissen gestellt. Für den Einsatz von ausschließlich qualifiziertem Personal ist der Unternehmer nach ArbSchG und BetrSichV verantwortlich.
Sie erhalten Informationen aus den Bereichen:
- Neues aus den Arbeitsmittelbereichen Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, Teleskopmaschinen, Krane
- Sicherheit in Lagerbereichen, im innerbetrieblichen Transport und auf Baustellen,
- Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- vorschriftsgemäßer Arbeitsmitteleinsatz
- aktuelle rechtliche Vorgaben und Rechtsprechung
- Einsatz von Geräten und Gerätebedienern
- wechselnde aktuelle Schwerpunkte
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eines branchenübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustauschs und legen den Grundstein für den Aufbau bzw. die Pflege eines Expertennetzwerks.
Durch die Besprechung und Lösung von „mitgebrachten“ Fragen und Problemen der Teilnehmer, können Sie die Schwerpunkte der Veranstaltung zu großen Teilen selbst bestimmen. Absolute Praxisnähe ist damit gewährleistet. Es wird nur das behandelt, was in der betrieblichen Praxis eine Rolle spielt und „auf den Nägeln brennt“.
Zum Thema
Regelmäßige Fortbildungen sind für Ausbilder/Einsatzleiter im Bereich von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, Teleskopmaschinen und Krane rechtlich verpflichtend.
Besuchen Sie unser Kompaktseminar und erhalten durch nur einen Besuch die geforderte Fortbildung für insgesamt fünf Bereiche gemäß ArSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1.
Zielsetzung
Nach Abschluss des Lehrganges werden die Teilnehmer über den neuesten Stand sowohl der Technik als auch des Rechts hinsichtlich von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, Kranen und Teleskopmaschinen fortgebildet sein.
Sie erhalten ein Zertifikat vom HDT über die Teilnahme an der für Sie geforderten Fortbildungsveranstaltung und jährlichen Unterweisung.
An einer Fortbildung wie dieser sollten Ausbilder / Qualifizierende mindestens alle 3 Jahre teilnehmen, wie in diesem Artikel erläutert.
Teilnehmerkreis
Ausbilder, Unterweiser, Einsatzleiter, Führungskräfte, Logistikfachleute, Aufsichtspersonen, Unternehmer, Werksleiter, Lagerverantwortliche, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Kranführer
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"Fortbildung für Ausbilder von mobilen Arbeitsmitteln"
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