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Ad-hoc Unterweisung

Definition: Ad-hoc Unterweisung

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Als Ad-hoc Unterweisung bezeichnet man eine Unterweisung, die direkt im Anschluss an eine „auffällige“ Situation stattfindet.

Das kann zum Beispiel sein:

  • auffällig positiv – Lob
  • auffällig negativ – z. B. Rücksichtslosigkeit, Fehler, Unfall

Sie sollte direkt im Anschluss an das auffällige Verhalten stattfinden, damit konkret Bezug auf die Situation genommen werden kann und diese noch im Gedächtnis des Betroffenen ist.

Inhaltlich sollte erarbeitet / aufgezeigt werden, wieso das Verhalten besonders gut oder besonders schlecht war. Bei sicherheitswidrigem Verhalten sollte immer ein alternatives sichereres Verhalten besprochen werden.

Ad-hoc Unterweisungen können dokumentiert werden, um die Umsetzung der Unterweisungs- sowie Aufsichtspflicht festzuhalten.

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