IAG Mainz Logo
IAG-Lexikon

Aufsichtspflicht

Definition: Aufsichtspflicht

IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Die Aufsichtspflicht beschreibt die Pflicht des Unternehmers, seinen Betrieb und seine Beschäftigten zu überwachen / kontrollieren.

Dabei ist v. a. darauf zu achten, ob vorschriftsmäßig gearbeitet wird. Darüber hinaus haben sie auch auf Gefahren hinzuweisen, die durch Anordnungen oder eigene Veranlassung zu beseitigen sind, sowie unter Umständen bei gefährlichen und wichtigen Betriebsabläufen anwesend zu sein.

Zum IAG-Lexikon >
homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase