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Aufsichtspflicht

Definition: Aufsichtspflicht

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Die Aufsichtspflicht beschreibt die Pflicht des Unternehmers, seinen Betrieb und seine Beschäftigten zu überwachen / kontrollieren.

Dabei ist v. a. darauf zu achten, ob vorschriftsmäßig gearbeitet wird. Darüber hinaus haben sie auch auf Gefahren hinzuweisen, die durch Anordnungen oder eigene Veranlassung zu beseitigen sind, sowie unter Umständen bei gefährlichen und wichtigen Betriebsabläufen anwesend zu sein.

Nach dem § 130 Abs. 1 OWiG beschreibt die Aufsichtspflicht die ständige Wachsamkeit des Verantwortlichen über die Mitarbeiter und deren Arbeitsmittel, also regelmäßige Kontrollen. Je gefährlicher eine Tätigkeit ist, desto größer ist auch die Aufsichtspflicht.

Die Umsetzung der Aufsichtspflicht sollte dokumentiert werden. Eine Aufsichtspflicht resultiert immer automatisch nach einer Pflichtenübertragung.

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