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IAG-Lexikon

Arbeitsschutzgesetz

Definition: Arbeitsschutzgesetz

Synonyme: ArbSchG
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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Bundesgesetz, das den Arbeitsschutz regelt. Es gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Es verpflichtet

  • den Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Zur Erfüllung seiner Pflichten muss der Unternehmer Gefährdungsbeurteilungen durchführen bzw. sie veranlassen (ArbSchG § 5).
  • den Arbeitnehmer, die Sicherheitsvorgaben des Unternehmers zu befolgen und bei seinen Handlungen oder Unterlassungen die Sicherheit dritter Personen nicht zu gefährden. Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben die Beschäftigten insbesondere die Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden, also auch die Einsatzvorgaben beim Steuern von z. B. Kranen oder Flurförderzeugen zu beachten.
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