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IAG-Lexikon

Gefährdungsbeurteilung

Definition: Gefährdungsbeurteilung

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Eine Gefährdungsbeurteilung beinhaltet:

  • Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind
  • Ermittlung der Maßnahmen, die diese Gefährdungen minimieren
  • Umsetzung dieser Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Sie ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und Pflicht des Arbeitgebers. Mitarbeiter haben einen (einklagbaren) Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornimmt. Wie diese allerdings konkret aussieht, ist Sache des Unternehmers.

Eine Gefährdungsbeurteilung muss von jedem Unternehmer mit Beschäftigten angefertigt werden und sollte dokumentiert werden, damit sie auf Verlangen von beispielsweise Behörden vorgezeigt werden kann.

Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung sind in unserem Vorschriftenverzeichnis zu finden.

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