Definition: Beschränkungsvorkehrung
Beschränkungsvorkehrungen sind Maßnahmen, die verhindern, dass eine unbeschränkte Anzahl von Personen – also jedermann – ein Grundstück betritt.
Beispiele sind:
- Schranken
- Zäune
- Ampeln
- Zutritt nur über einen Pförtner oder
- durch Zutrittsausweise
Ein Unternehmer hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, egal, ob er die Öffentlichkeit dauerhaft oder temporär ausschließen will.
Neben diesen dauerhaften Beschränkungsvorkehrungen können aber auch Einrichtungen angebracht werden, die nur für eine gewisse Zeit die Öffentlichkeit „herausnehmen“, so z. B. das Aufstellen von Warnbaken, Verkehrsleitkegel i. V. m. rot-weißem Flatterband, mit dem ein Bereich abgesperrt wird.
Empfehlenswert ist es, zusätzlich auch noch Verbotsschilder für das Betreten des Geländes oder Hinweisschilder, dass es sich um Privat- bzw. Betriebsgelände handelt, anzubringen.