IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

Beschränkungswille

Definition: Beschränkungswille

IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Der Beschränkungswille ist eine bewusste Entscheidung für die Beschränkung des Verkehrsraumes.

Der Verfügungsberechtigte, also z. B. der Firmeninhaber, muss die Öffentlichkeit, d. h. dass jedermann das Gelände betreten kann, ausschließen wollen.

Hat der Verfügungsberechtigte den Willen gefasst, die Öffentlichkeit auszuschließen, so kann er entscheiden:

  1. Er schließt dauerhaft jemanden von seinem Gelände aus oder
  2. er schließt nur zeitlich befristet (also temporär) jemanden von seinem Gelände aus.
homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase