IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

bestimmungsgemäße Verwendung

Definition: bestimmungsgemäße Verwendung

IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Unter bestimmungsgemäßer Verwendung versteht man

a) die Verwendung, für die ein Produkt nach den Angaben derjenigen Personen, die es in den Verkehr bringt (Hersteller), vorgesehen ist oder

b) die übliche Verwendung, die sich aus der Bauart und Ausführung des Produkts ergibt (ProdSG § 2 Nr. 5).

Das Gegenteil der bestimmungsgemäßen Verwendung ist die bestimmungswidrige Verwendung

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase