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IAG-Lexikon

Brandschutzbeauftragter

Definition: Brandschutzbeauftragter

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Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Unternehmer schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen (v. a. vorbeugenden) Brandschutz wahrnimmt.

Sie hat beratende und unterstützende Funktion und ist nur selten weisungsbefugt.

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