IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

Fahrlässigkeit

Definition: Fahrlässigkeit

Synonyme: fahrlässig
IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Fahrlässigkeit beschreibt das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB).

Aus dieser Definition wurde auch der Begriff Sorgfaltspflichtverletzung abgeleitet.

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase