Definition: Freier Fall
Der freie Fall bezeichnet die Fallbewegung eines Körpers (gleichmäßig beschleunigte geradlinige Bewegung), die nicht durch den Luftwiderstand behindert wird.
Die Beschleunigung ist dabei gleich der Fallbeschleunigung "g".
Im freien Fall wird Lageenergie in Bewegungsenergie umgewandelt. Der Körper verliert also an Höhe während er an Geschwindigkeit gewinnt.
Es gelten die Bewegungsgesetze der gleichmäßig beschleunigten Bewegung.
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