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Definition: Haftung

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Haftung bedeutet die Einstandspflicht, also Verantwortung, die jemand im Rahmen der Gesetze trägt.

Verantwortung ohne Haftung gibt es nicht. Trägt jemand für etwas die Verantwortung, heißt das gleichzeitig auch, dass daraus Haftung resultieren kann.

Jeder im Betrieb tätige Mensch, sei es Unternehmer, Lagermeister, Kranführer oder Anschläger, auch ein Leiharbeitnehmer und Fremdpersonal, hat für seinen Verantwortungsbereich zu haften. In dieser Haftung steht auch ein Ausbilder, wenn er fachlich fehlerhaft oder unvollständig gelehrt hat und als Folge daraus ein Unfall geschieht.

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