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IAG-Lexikon

Verantwortung

Definition: Verantwortung

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Unter Verantwortung versteht man eine Übernahme der Verpflichtung für die möglichen Folgen einer Handlung / Entscheidung einzustehen.

Der Unternehmer ist für den betriebssicheren Zustand der Betriebsanlagen und -mittel, für deren fachgerechte Benutzung, für die Instandhaltung sowie die Aus- und Weiterbildung / Unterweisung seiner Beschäftigten verantwortlich. Er kann seine Verantwortung ganz oder teilweise übertragen (z. B. auf einen Geschäftsführer).

Vorgesetzte und Aufsichtführende sind schon aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet, im Rahmen ihrer Befugnis die zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen und dafür zu sorgen, dass sie befolgt werden. Insoweit trifft sie eine zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit. Diese besteht unabhängig von einer Verantwortung aus OWiG § 9 Abs. 2 Nr. 2.


Verantwortung bedeutet auch, sich in seinem Verantwortungsbereich zu informieren. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer sich nicht informiert, d. h. die für ihn geltenden Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln usw.) nicht gewissenhaft zur Kenntnis nimmt, somit deren Forderungen nicht erfüllt bzw. sich nicht danach richtet, handelt verantwortungslos und sieht sich der Gefahr der Haftung von vielen Seiten ausgesetzt.

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