IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

Benutzung

Definition: Benutzung

Synonyme: benutzen
IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Benutzung umfasst Tätigkeiten wie Bedienen und Einsatz einschließlich Stillsetzen sowie Instandhaltung Transport, Reparatur und Umbau von Arbeitsmitteln.

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, für den Arbeitsschutz (Sicherheits- und Gesundheitsschutz) bei der Benutzung der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zu sorgen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er u. a. Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz oder für eine Tätigkeit vorzunehmen (s. Arbeitsschutzgesetz).

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase