IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

Instandhaltung

Definition: Instandhaltung

IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Nach der Betriebssicherheitsverordnung bezeichnet Instandhaltung die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen (BetrSichV § 2 Punkt 7).

Instandhaltung umfasst insbesondere

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase