IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

Unfallverhütungsvorschrift

Definition: Unfallverhütungsvorschrift

Synonyme: UVV, DGUV Vorschriften
IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind die DGUV Vorschriften und verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß SGB VII § 15 erlassen werden können.

Sie

  • werden in den Fachbereichen der DGUV erarbeitet,
  • sind für alle Mitglieder und Versicherte der DGUV (= Beschäftigte in den Betrieben) einzuhaltendes Recht,
  • enthalten Sicherheitsvorgaben und Schutzziele für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben, auf Baustellen, Dienstfahrten etc.,
  • dienen der Prävention (= Vorbeugung – hier von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten).

Erste Vorschrift unter den DGUV Vorschriften ist die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Sie ist allen anderen DGUV Vorschriften vorangestellt, da sie allgemeine Regelungen für alle Versicherten und Unternehmer enthält.


Die entsprechenden Vorschriften zu verschiedenen Arbeitsmitteln finden Sie in unserem Vorschriftenverzeichnis.

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase