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DGUV Vorschrift

Definition: DGUV Vorschrift

Synonyme: UVV, Unfallverhütungsvorschrift, DGUV V
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Eine DGUV Vorschrift ist eine Vorschrift der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (Abkürzung: DGUV). Häufig wird auch von UVV gesprochen, was für Unfallverhütungsvorschrift steht.

Dabei handelt es sich um eine bindende Vorschrift für alle Unternehmer und Beschäftigten, die Mitglied einer gesetzlichen Unfallversicherung sind. Die DGUV ist der Dachverband der Unfallversicherung in Deutschland, der vor allem durch die Berufsgenossenschaften (Abkürzung BG) vertreten wird.

DGUV-Vorschriften sind sogenanntes autonomes Satzungsrecht, welches die Unfallversicherungsträger aufgrund ihrer Stellung erlassen dürfen (Grundlage ist § 15 SGB VII).

Prominente DGUV-Vorschriften sind z. B. die DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention" oder die DGUV V 68 "Flurförderzeuge". Das "V" in der Abkürzung DGUV V 1 steht dabei immer für Vorschrift.

Neben Vorschriften erlässt die DGUV auch noch:

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