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DGUV Grundsatz

Definition: DGUV Grundsatz

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DGUV Grundsätze zählen zum Regelwerk der DGUV und enthalten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z. B. zur einheitlichen Durchführung von Ausbildungen und Prüfungen.

Beispiel: DGUV G 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“

Im Gegensatz zu den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wie den TRBS oder TRGS enthalten die DGUV Regeln, DGUV Grundsätze und DGUV Informationen keine Vermutungswirkung für den Unternehmer.

Sie dienen aber gleichwohl als wichtige Auslegungskriterien bei haftungsrechtlichen Vorschriften im Zivil- oder Strafrecht.

Man kann diese Vorschriften in der Praxis zu den Regeln der Technik zählen.


Die entsprechenden DGUV Grundsätze zu verschiedenen Arbeitsmitteln finden Sie in unserem Vorschriftenverzeichnis.

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