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IAG-Lexikon

Flurförderzeug

Definition: Flurförderzeug

Synonyme: Flurförderfahrzeug
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In der Praxis ist auch der Begriff "Flurförderfahrzeug" oder "Flurfahrzeug" gebräuchlich. Der korrektere Begriff nach Baunorm und Regelwerk der DGUV ist allerdings "Flurförderzeug".

Nach der Unfallverhütungsvorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist ein Flurförderzeug ein Fördermittel, das seiner Bauart nach dadurch gekennzeichnet ist, dass es

  1. mit Rädern auf Flur läuft und frei lenkbar ist,
  2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet
    und
  3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt
    ist.

Des Weiteren sind Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung definiert als Flurförderzeuge, die zusätzlich zu den drei oben genannten Voraussetzungen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie

  1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind
    und
  2. Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.

Beispiele

Zu den Flurförderzeugen zählen unter anderem folgende Bauarten:

  • Gabelstapler, Frontstapler
  • Schubmaststapler
  • Hubwagen (Handhubwagen, Handgabelhubwagen, Niederhubwagen, Hochhubwagen)
  • Kommissionierfahrzeuge (Kommissioniergeräte, Kommissionierstapler)
  • Seitenstapler/Querstapler
  • Regalstapler, Hochregalstapler
  • Dreiseitenstapler
  • Mitgänger-Flurförderzeuge
  • Schmalgangstapler
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