Definition: Kommissionierstapler
Nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sind Kommissionierstapler definiert als Flurförderzeuge mit einem hebbaren Standplatz für den Kommissionierer, der sich über 1,20 m heben lässt.
Dazu gehören unter anderem auch die Dreiseitenstapler.
Kommissionierstapler gehören zur Überkategorie der Kommissionierfahrzeuge und lassen sich von den Kommissioniergeräten abgrenzen.
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