IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

Mitgänger-Flurförderzeug

Definition: Mitgänger-Flurförderzeug

Synonyme: Geh-Flurförderzeug, deichselgesteuertes Flurförderzeug
IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Mitgänger-Flurförderzeuge (auch Geh-Flurförderzeuge, deichselgesteuerte Flurförderzeuge oder Deichselstapler genannt) sind nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" solche Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.

Zu den Bauarten, die als Mitgänger-Flurförderzeug üblich sind zählen:

  • Handhubwagen, Handgabelhubwagen
  • Niederhubwagen
  • Hochhubwagen
  • Spreizenstapler
  • Doppelstockgeräte, Doppelstockbelader

Auch ferngesteuerte Flurförderzeuge (z. B. der box-montierte Mitnahmestapler, auch "Crayler" genannt) zählen zu den Mitgänger-Flurförderzeugen.

Mitgänger-Geräte können auch über eine ausklappbare Fahrerstandplattform verfügen. Sobald solche Maschinen allerdings schneller als 6 km/h fahren können zählen sie als Fahrerstandgerät (Quelle: Durchführungsanweisung zu § 7 der DGUV V 68).

Hinweis: Das Bedienpersonal von Mitgängerflurförderzeugen muss ähnlich wie das von klassischen Gabelstaplern qualifiziert (mit Lernerfolgskontrolle) und schriftlich beauftragt werden. Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel.

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase