Definition: Mitgänger-Flurförderzeug
Mitgänger-Flurförderzeuge (auch Geh-Flurförderzeuge, deichselgesteuerte Flurförderzeuge oder Deichselstapler genannt) sind nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" solche Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.
Zu den Bauarten, die als Mitgänger-Flurförderzeug üblich sind zählen:
- Handhubwagen, Handgabelhubwagen
- Niederhubwagen
- Hochhubwagen
- Spreizenstapler
- Doppelstockgeräte, Doppelstockbelader
Auch ferngesteuerte Flurförderzeuge (z. B. der box-montierte Mitnahmestapler, auch "Crayler" genannt) zählen zu den Mitgänger-Flurförderzeugen.
Mitgänger-Geräte können auch über eine ausklappbare Fahrerstandplattform verfügen. Sobald solche Maschinen allerdings schneller als 6 km/h fahren können zählen sie als Fahrerstandgerät (Quelle: Durchführungsanweisung zu § 7 der DGUV V 68).
Hinweis: Das Bedienpersonal von Mitgängerflurförderzeugen muss ähnlich wie das von klassischen Gabelstaplern qualifiziert (mit Lernerfolgskontrolle) und schriftlich beauftragt werden. Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel.