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IAG-Lexikon

Nenntragfähigkeit

Definition: Nenntragfähigkeit

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Die Nenntragfähigkeit ist die vom Hersteller zugelassene Last in kg, die z. B. ein Stapler bei bestimmungsgemäßer Verwendung unter spezifischen Bedingungen befördern oder heben kann.

Der Hersteller geht dabei von einem Norm-Lastschwerpunktabstand „D“ (auch in der Höhe) und einer Norm-Hubhöhe aus. „S“ bezeichnet in der Abbildung den Lastschwerpunkt (nach DIN EN 3691).

In der Realität weichen die Bedingungen meist ab, da z. B. ein anderer Lastschwerpunktabstand vorliegt. Dann verbleibt nur noch die wirkliche Tragfähigkeit. Diese ist geringer anzusetzen als die Nenntragfähigkeit.

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