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IAG-Lexikon

Schrägzug

Definition: Schrägzug

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Der Schrägzug ist ein Hebevorgang, bei dem die Auslenkung des Hubseils aus der Lotrechten größer als 4° ist (s. Durchführungsanweisung zu DGUV V 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ § 20 Abs. 2 Satz 1).

Hierbei wirken neben einer Kraft in vertikaler auch Kräfte in horizontaler Richtung. Diese treten durch die Reibung der Last auf dem Boden auf, bevor sie angehoben wird, sowie durch Bewegungen der Last.

Schrägzug kann unter anderem auftreten bei

  • klassischen Lasten wie Güter in Kisten oder Behältern, wenn sie nicht lotrecht angehoben werden
  • Montagen und Demontagen von Anlagen, Maschinen
  • Bergen von Fahrzeugen
  • Holzverladung mit einem Langholzlaekran.

Grundsätzlich darf der Kranführer Lasten weder schrägziehen, noch schleifen (DGUV V 52 § 37 Abs. 1 Satz 1).

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