Definition: Stand der Technik
Der Begriff Stand der Technik bezeichnet den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen,
- der in der Praxis die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten als sicher erscheinen lässt und
- die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurde,
so die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich V § 2 Punkt 10).
Für mobile Arbeitsmittel wird der Stand der Technik unter anderem in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wiedergegeben. Die relevanten TRBS Vorschriften finden Sie in unserem Vorschriftenverzeichnis.
Mehr vom IAG Mainz